Ehrenamtsempfang des Sächsischen Landtages

Kennen Sie engagierte Menschen, die Anerkennung verdienen? Ihre Region reicht Vorschläge bis zum 23. November 2026 ein.

Der Sächsische Landtag dankt Menschen, die sich weit über das Erwartbare hinaus für das Gemeinwohl einsetzen, ob in der Nachbarschaftshilfe, im Sportverein, bei der Feuerwehr oder in der Kultur. Am 13. März 2027 sind 40 Engagierte aus allen Landkreisen und kreisfreien Städten zu Gast im Landtag. Die Engagementstiftung Sachsen begleitet das Verfahren.

7. Oktober 2026 Start des Aufrufs, Anregungen bei den Regionen möglich
23. November 2026 Einreichungsfrist der Regionen
13. März 2027 Ehrenamtsempfang im Sächsischen Landtag

So wirken Sie mit

Eingereicht wird ausschließlich über die Landkreise und kreisfreien Städte. Vereine, Verbände, Initiativen, Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger regen Personen bei der Anlaufstelle ihrer Region an.

Bitte senden Sie Ihre Vorschläge zum Ehrenamtsempfang im Zeitraum vom 12. Oktober bis zum 12. November an Ihre kreisfeie Stadt oder an die zuständige Stelle in ihrem Landkreis.

Für folgende Kategorien können Vorschläge eingereicht werden

Die Kategorien bilden die Vielfalt des freiwilligen Engagements ab und erleichtern eine nachvollziehbare Zuordnung der Vorschläge.

  • Begleiten | Soziale Nähe, Fürsorge und direkte Unterstützung
  • Bewegen | Sport, Bewegung, Gemeinschaft und Aktivierung
  • Beschützen | Schutz, Rettung, Sicherheit und Krisenhilfe
  • Bewahren | Kultur, Heimatpflege, Vereinsleben, lokaler Zusammenhalt und Religion
  • Befähigen | Bildung, Demokratie, Mentoring, Teilhabe und Empowerment

Landkreise und kreisfreie Städte reichen bis zu vier Vorschläge ein.

Auswahl der Vorschläge

Nach Ablauf der Einreichungsfrist prüft die Engagementstiftung Sachsen die Unterlagen auf Vollständigkeit und die Erfüllung der formalen Voraussetzungen. Anschließend werden 40 Personen anhand verschiedener Kriterien ausgewählt, wobei unter anderem eine ausgewogene regionale Verteilung und die Vielfalt der Engagementbereiche berücksichtigt werden.

Weitere Hinweise

Ein Vorschlag begründet keinen Anspruch auf Auswahl oder Einladung zum Ehrenamtsempfang. Bitte informieren Sie die vorgeschlagene Person vorab und holen Sie ihre Zustimmung ein. Die Region bestätigt bei der Einreichung, dass die Person informiert wurde und zugestimmt hat. Die ausgewählten Personen werden über das weitere Verfahren informiert. Unvollständige Unterlagen können im Auswahlverfahren nur berücksichtigt werden, wenn fehlende Angaben fristgerecht ergänzt werden. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Vorschlags- und Auswahlverfahrens sowie zur Vorbereitung des Ehrenamtsempfangs verarbeitet.

Kennen Sie jemanden, der Anerkennung verdient?

Wenden Sie sich rechtzeitig an die Anlaufstelle Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt. Die genaue Frist teilt Ihnen Ihre Region mit.

Kontakt

Zarine Peukert
Engagementstiftung Sachsen
E-Mail: ehrenamtsempfang@engagementstiftung-sachsen.de
Telefon: 0351 8107 7637

Dr. Thomas Schubert
Stabsstelle des Sächsischen Landtags
E-Mail: thomas.schubert@slt.sachsen.de
Telefon: 0351 493 5104