Noch bis zum 7. September: Förderung beantragen und Engagementzentrum werden

In vielen sächsischen Landkreisen fehlt es bislang an einer festen Anlaufstelle für Vereine und ehrenamtlich Engagierte. Das soll sich ändern: Das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt fördert Regionale Engagementzentren in fünf Landkreisen als Modellprojekte – und die entsprechende Förderbekanntmachung ist jetzt veröffentlicht.

Das ist neu

Die Sächsische Aufbaubank (SAB) hat am 14. Juli 2026 im Sächsischen Amtsblatt (Nr. 31/2026) die Förderbekanntmachung für die zweite Phase der Modellprojekte „Regionale Engagementzentren" im Rahmen der Richtlinie „Gesellschaftlicher Zusammenhalt" (RL GeZus) veröffentlicht. Ab sofort können Landkreise, Kommunen und Träger ihre Anträge bei der SAB einreichen.

  • Förderhöhe: bis zu 50.000 Euro pro Kalenderjahr je Engagementzentrum
  • Anzahl: fünf Regionale Engagementzentren in ausgewählten Landkreisen
  • Antragsfrist: 7. September 2026
  • Projektlaufzeit: 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2028
  • Wo einreichen: bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB)

Ziel der Förderung ist es, vor Ort feste Anlaufstellen zu schaffen, die Interessierte und Vereine zusammenbringen und mit Kommunen sowie regionalen Unternehmen vernetzen. Gefragt sind dabei innovative Ansätze, die unterschiedliche Alters- und Zielgruppen ansprechen und besonders Menschen den Einstieg ins Engagement erleichtern, die sich bislang kein Ehrenamt zugetraut oder zu wenig darüber gewusst haben.

Alle Details zur Förderbekanntmachung, den Voraussetzungen und den benötigten Antragsunterlagen finden Interessierte auf der Seite der SAB zur Richtlinie „Gesellschaftlicher Zusammenhalt" (RL GeZus). Die vollständige Medieninformation des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt findet sich hier: Noch bis zum 7. September Förderung beantragen und Engagementzentrum werden!

Unsere Rolle als Engagementstiftung Sachsen

Wir begleiten die Regionalen Engagementzentren fachlich während der gesamten Projektlaufzeit – von der Vernetzung der geförderten Standorte untereinander bis zum Austausch über gute Praxis aus der ersten Förderphase. Für Fragen rund um die inhaltliche Ausgestaltung und Vernetzung stehen wir Landkreisen und Trägern gerne zur Verfügung. Für Fragen zur Antragstellung und den Förderbedingungen wenden Sie sich bitte direkt an die Sächsische Aufbaubank (SAB).

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